- Geschäftsirrtum
- Geschäftsirrtum m оши́бка при заключе́нии сде́лки
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Irrtum (Recht) — Ein Irrtum ist eine Fehlvorstellung von der Wirklichkeit. Im Zivilrecht ist der Irrtum insbesondere im Zusammenhang mit der Abgabe von Willenserklärungen von Bedeutung, also unter anderem beim Abschluss von Verträgen. Er macht eine… … Deutsch Wikipedia